Betreuungsgebiet der Rucksachsen

Der Riegelhof am Großen Bärenstein

In der Nordseite des Großen Bärensteins fällt eine markante Schlucht auf, der sog. Riegelhof. Begrenzt wird diese Felsenschlucht durch hohe und steile Felswände, wobei sich an einer Seite zwei Klettergipfel befinden, der "Riegelkopf" und der "Conradturm". Durch die natürliche Erosion bildeten sich viele große Sandreißen, begünstigt wurde dies durch den weichen Sandstein, aus dem die Felsen des Gebietes bestehen. Zum anderen wurden durch die Erschließung neuer und sehr schwieriger Kletterrouten an den beiden Klettergipfeln am Fuß dieser Gipfel Grashänge abgetreten.

Erstmals gab es eine Betreuung für den Riegelhof, verbunden mit einem Arbeitseinsatz, im Jahr 1989 im Rahmen der Gebietsbetreuung durch die damalige Gruppe 4 der BSG Pentacon unter Leitung von Bergfreund Mörseburg. Es wurden Geländer errichtet, um die versandeten Flächen abzusperren, Abstützungen angelegt, Reisig-Faschinen ausgelegt und eine Reihe von Stufen gebaut.

Die Betreuung konnte allerdings nach der Wende durch den aus dieser Gruppe wiedergebildeten Klub nicht fortgesetzt werden.

Erst 1995 konnte ein neuer Betreuer, der Kletterklub „Rucksachsen“, gefunden werden, der das Gebiet wieder übernahm. Ein Arbeitseinsatz mit 15 Teilnehmern fand unter Anleitung des Stellvertretenden Forstamtsleiters Flechsig statt. Dabei wurden die teils bereits verfallenen Absperrungen erneuert sowie neue Geländer gesetzt. Die sandigen Flächen wurden wiederum mit Reisig beruhigt.

Im Jahr 1999 wurde ein weiterer Großeinsatz im besagten Gebiet geleistet. Dabei wurde der Zugangsweg zum Riegelhof saniert. Auf Grund starker  Erosion mussten fast alle Stufen komplett erneuert werden, sowie das umliegende sandige Gelände mit Reisig beruhigt werden.

Die Betreuung von Gebieten durch uns Kletterer erachten wir für notwendig und erstrebenswert. Gerade wir Kletterfreunde ,die das Gebirge intensiv nutzen, sollten uns um deren Erhalt über die Maßen kümmern. Es sollte auch von den zuständigen Behörden mehr Interesse bekundet werden ,dass organisierte Kletterclubs o.ä. solche Aufgaben übernehmen dürfen.